Soforthilfe für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in der Corona-Krise - Kerstin Winkelbauer

März 30, 20200

Betriebe, Angehörige der Freien Berufe und Soloselbständige die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind,  können im Rahmen der Soforthilfe zwischen 9.000 € und 60.000 € erhalten um eine akute Existenzgefährdung abzuwenden.

Bei der Corona Soforthilfe des Bundes handelt es sich um einen Zuschuss, der über die Investitionsbank des Landes Brandenburg https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ beantragt werden kann.

Weiterführende Informationen:

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Antragsformular:

https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/antrag-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf

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Kerstin Winkelbauer – Ihre Steuerberaterin in Wustrau.

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