Steuerfreie Sonderzahlungen - Kerstin Winkelbauer

April 3, 20200

Steuerfreie Sonderzahlungen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die ihren Beschäftigten in der Corona-Krise Sonderzahlungen leisten, können diese bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Das gab das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung bekannt.

“Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.

Bundesfinanzminister Scholz

Steuer- und sozialversicherungsfrei sind demnach Beihilfen und Unterstützungen in Höhe von 1.500 €, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Form von Geld- oder Sachleistungen gewähren. Berücksichtigt werden Sonderleistungen, welche die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten und die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Sonderleistungen müssen vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen werden davon nicht beeinflusst.

Quelle:

BMF, Pressemitteilung 7/2020 vom 03.04.2020

Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html?cms_pk_kwd=03.04.2020_Sonderzahlungen+jetzt+steuerfrei&cms_pk_campaign=Newsletter-03.04.2020

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Kerstin Winkelbauer – Ihre Steuerberaterin in Wustrau.

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